Keine Leistung, kein Geld. Klingt logisch und einleuchtend – doch so einfach ist es im Alltag keineswegs immer. Bestes Beispiel: Fitnessstudios, die während der Corona-Pandemie schließen mussten, aber trotzdem weiter Beiträge bei ihren Kunden abbuchten. Das war nicht rechtens, entschied nun der Bundesgerichtshof. Viele Mitglieder können auf Erstattungen hoffen.

„Der Zweck eines Fitnessstudiovertrags liegt in der regelmäßigen sportlichen Betätigung“, heben die Richter in ihrer Entscheidung hervor. Eine Schließung über mehrere Wochen oder gar Monate sei mit diesem Anspruch nicht zu vereinbaren. Wegen der staatlich verfügten Schließung seien die Betreiber von Fitnessstudios während der Pandemie nicht in der Lage gewesen, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Deshalb hätten sie auch keinen Anspruch auf Zahlungen aus den laufenden Verträgen.

Geklagt hatte der Kunde eines Studios in Niedersachsen, das die komplette Schließphase hindurch Monat für Monat 29,90 Euro abbuchte. Das Unternehmen muss die zu Unrecht eingezogenen Beiträge nun erstatten. Experten rechnen damit, dass auf viele Fitnessstudios nun eine Welle von Rückforderungen zukommt, da sich die Mitglieder fortan auf das BGH-Urteil berufen können.

Joerg Kassel

Joerg Kassel

Nach dem Abitur begann Jörg Kassel ein Studium der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften. Wirtschafts-, Finanz- und Kapitalmarkt-Themen bildeten auch bei der anschließenden Arbeit als Journalist und Autor einen wichtigen Schwerpunkt. Seit mehr als zehn Jahren publiziert Jörg Kassel in verschiedenen Medien Fachartikel vor allem über Verbraucherkredite, Finanzierungen und den richtigen Umgang mit Geld. Er ist Chefredakteur des Magazins „Geldreport“ und veröffentlicht im Jahr 2024 sein erstes Buch. Als Kreditexperte unterstützt Jörg Kassel außerdem den Kreditbroker „Bon-Kredit“. Das TÜV-geprüfte Unternehmen hat sich faire Kredite ohne Vorkosten auf die Fahnen geschrieben hat und engagiert sich seit Jahren erfolgreich gegen unfaire Praktiken am Kreditmarkt. Bon-Kredit und Jörg Kassel eint die Überzeugung, dass Aufklärung und finanzielle Bildung den besten Schutz vor Kreditabzocke und anderen Kostenfallen darstellen.