Keine Leistung, kein Geld. Klingt logisch und einleuchtend – doch so einfach ist es im Alltag keineswegs immer. Bestes Beispiel: Fitnessstudios, die während der Corona-Pandemie schließen mussten, aber trotzdem weiter Beiträge bei ihren Kunden abbuchten. Das war nicht rechtens, entschied nun der Bundesgerichtshof. Viele Mitglieder können auf Erstattungen hoffen.

„Der Zweck eines Fitnessstudiovertrags liegt in der regelmäßigen sportlichen Betätigung“, heben die Richter in ihrer Entscheidung hervor. Eine Schließung über mehrere Wochen oder gar Monate sei mit diesem Anspruch nicht zu vereinbaren. Wegen der staatlich verfügten Schließung seien die Betreiber von Fitnessstudios während der Pandemie nicht in der Lage gewesen, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Deshalb hätten sie auch keinen Anspruch auf Zahlungen aus den laufenden Verträgen.

Geklagt hatte der Kunde eines Studios in Niedersachsen, das die komplette Schließphase hindurch Monat für Monat 29,90 Euro abbuchte. Das Unternehmen muss die zu Unrecht eingezogenen Beiträge nun erstatten. Experten rechnen damit, dass auf viele Fitnessstudios nun eine Welle von Rückforderungen zukommt, da sich die Mitglieder fortan auf das BGH-Urteil berufen können.

Joerg Kassel

Joerg Kassel

Jörg Kassel, ein anerkannter Experte im Bereich Wirtschafts-, Finanz- und Kapitalmarkt, hat nach dem Abitur ein Studium der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften absolviert. Seine Karriere als Journalist und Autor konzentrierte sich in den letzten zehn Jahren vor allem auf die Publikation von Fachartikeln zu Themen wie Verbraucherkredite, Finanzierungen und den verantwortungsvollen Umgang mit Geld in verschiedenen Medien. Aktuell ist er als Chefredakteur des Magazins „Geldreport“ tätig und bereitet die Veröffentlichung seines ersten Buches im Jahr 2024 vor.
In seiner Rolle als unabhängiger Berater im Kreditwesen arbeitet Jörg Kassel auch mit dem Kreditbroker „Bon-Kredit“ zusammen. Diese Kooperation beruht auf seinem Engagement für faire Kreditvergabe und seinen Bestrebungen, gegen unfaire Praktiken am Kreditmarkt vorzugehen. Dabei teilt er die Philosophie von Bon-Kredit, welche faire Kredite ohne Vorkosten und den Schutz der Verbraucher vor finanziellen Fallstricken betont. Sein Fokus liegt auf der Aufklärung und finanziellen Bildung, um Konsumenten ein besseres Verständnis für den Umgang mit Krediten zu vermitteln.