In einem ihrer letzten Gänge hat die alte Bundesregierung die Erhöhung der Renten ab Sommer beschlossen. Das bedeutet für rund 21 Millionen Bundesbürger eine Erhöhung der monatlichen Bezüge zum 1. Juli um 3,74 %.
„Leistungsgerechtigkeit“ nennt der designierte Arbeitsminister Hubertus Heil diesen Beschluss. Durch den Beschluss erreicht der Rentenwert das gesetzlich vorgeschriebene Rentenniveau von 48 %. Bekommt man aktuell beispielsweise 1.000 Euro Rente im Monat, gibt es ab dem 1. Juli 37,40 Euro mehr. Bei einer Standardrente, für die ein durchschnittlicher Verdienst und 45 Beitragsjahre angenommen werden, liegt die Erhöhung bei 66,15 Euro. Als Hauptgrund für die Erhöhung führte die alte Regierung die gestiegenen Löhne in Deutschland an.
Stabile Renten seien keinesfalls ein Almosen, sondern der Lohn für viele Jahre fleißiger Arbeit und sollten als selbstverständliche angesehen werden, so Hubertus Heil. Dagmar Schmidt, SPD-Fraktionsvize, führte an, dass auch die neue Koalition das vorgeschriebene Rentenniveau von 48 % dauerhaft halten wolle. Ohne ein gesetzliches Handeln würde das Rentenniveau langfristig sinken, weshalb eine dauerhafte Sicherung so wichtig sei.